Datum/Zeit
Date(s) - 03.12.2015
19:00 - 22:00
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Im Rahmen einer Veranstaltungsreihe zum Sonderrecht der Kirche haben wir Prof. Wolf-Dieter Just eingeladen, der zum Thema Kirchenasyl referieren wird.
Einlass: 19 Uhr – Beginn: 19:30
Ankündigungstext:
Beim Kirchenasyl werden Flüchtlinge ohne legalen Aufenthaltsstatus von Kirchengemeinden zeitlich befristet beherbergt. Ziel ist, Härtefälle zu vermeiden, bei denen durch Abschiebung Gefahr für Leib, Leben und Freiheit droht oder unzumutbare Härten entstehen. Es soll eine erneute Prüfung des Falles erreicht werden.
Anfang des Jahres äußerte der Innenminister de Maizière (CDU), dass er „als Verfassungsminister […] das Kirchenasyl prinzipiell und fundamental ab[lehne]“. Zwar habe er als Christ Verständnis dafür, dass die Kirchen „in Einzelfällen“ unter dem Gesichtspunkt des Erbarmens Flüchtlinge aufnehmen würden. Dennoch gehe es nicht, dass sie sich eigenmächtig über bestehende Gesetze hinwegsetzten.“ Wolf-Dieter Just entgegnete dem, dass das Kirchenasyl nichts mit christlicher Barmherzigkeit zu tun habe, sondern „mit der sorgfältigen Anwendung des Rechts“. Kirchengemeinden schützen die Menschenrechte von Flüchtlingen, da wo staatlicher Schutz versagt.
In seinem Vortrag wird Wolf-Dieter Just auf die Perspektiven des Kirchenasyls vor dem Hintergrund solcher gesellschaftlicher Debatten eingehen, als auch aufzeigen wie das Kirchenasyl entstanden ist, welche Relevanz es hat.