Veranstaltungsreihe zum Sonderrecht der Kirche

staat_kirche Ein Strafgesetzbuch mit einem Blasphemie-Paragraphen; ein Arzt, der wegen Wiederheirat gefeuert wird; ein Tanzverbot an bestimmten religiösen Feiertagen… Das ist Deutschland im 21. Jahrhundert! Solche Einschränkungen werden durch das Sonderrecht der Kirche ermöglicht.
Im öffentlichen Diskurs wird dies wenig thematisiert, stattdessen wird mal mit rassistischen, mal mit pauschal antireligiösen Argumenten vor einer vermeintlichen „Islamisierung“ Deutschlands gewarnt, während die Privilegien christlicher Kirchen und die Tatsache, dass Deutschland keineswegs ein laizistischer Staat ist, außer Acht gelassen werden.
Dem wollen wir mit unserer Veranstaltungsreihe entgegentreten. Wir thematisieren grundlegende Aspekte des Sonderrechts der Kirche, wobei auch der gesellschaftliche Diskurs um dieses Thema kritisch diskutiert werden soll. Dabei soll auch das Kirchenasyl beleuchtet werden, welches Vertreter*innen sich christlich nennender Parteien (CDU/CSU) gerne abschaffen wollen, während sie an den anderen kirchlichen Sonderrechten festhalten.

Die Vorträge beginnen jeweils um 19:30, das Syntopia ist ab 19 Uhr offen.

1. Oktober 2015: §166 – mehr als 150 Jahre Strafverfolgung wegen „Gotteslästerung“ (Gunnar Schedel)
Ankündigungstext
Für die Durchführung dieser Veranstaltung sind wir auf Spenden angewiesen!

11. November 2015: Zum Glauben verpflichtet? – Kirchliches Arbeitsrecht diskriminiert (Corinna Gekeler)
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Diese Veranstaltung erfolgt in Kooperation mit der Rosa-Luxemburg-Stiftung NRW und der FAU Duisburg.

3. Dezember 2015: Kirchenasyl – Rechtsbruch oder Menschenrechtsschutz? (Prof. Wolf-Dieter Just)
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